Gute Nachrichten für Hundehalter: Wer einen Hundesitter beauftragen muss, um seinen Hund zu versorgen bzw. auszuführen, kann die Kosten dafür künftig zu 20 Prozent von der Steuer absetzen. Das entschied kürzlich der Bundesfinanzhof.
Zwar war das Finanzministerium der Ansicht, dass Absetzbarkeit nur für Aufträge mit Dienstleistungen gelten solle, die „normalerweise vom Steuerpflichtigen selbst oder anderen Haushaltsangehörigen erledigt werden“. Damit waren vor allem Tätigkeiten wie Haus- und Gartenpflege sowie Einkaufen gemeint. Doch für diese enge Interpretation fehlt die rechtliche Grundlage. Ein Ausschluss von Tätigkeiten rund um das Haustier sieht das Gesetz nicht vor.
In einem Streitfall fällte das oberste Steuergericht Deutschlands, der Bundesfinanzhof, ein tierhalterfreundliches Urteil. Ihm zufolge ist die Versorgung von Haustieren sehr wohl eine haushaltsnahe Dienstleistung und damit auch absetzbar. Das Urteil des BFH ist vom 03.09.15 und wurde unter dem Aktenzeichen VI R 13/15 registriert.
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