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Die Petition betrifft alle, die natürliche und homöopathische Mittel sowie Futterzusätze für Tiere nutzen, wie Tierhalter, Züchter, Tierheilpratiker, Hundefriseure und Bio-Landwirte.
Wichtiger Hinweis: Liebe Hundehalter, diese Petition läuft nur noch wenige Tage. Bitte handeln Sie umgehend, wenn Sie sich für den Erhalt naturheilkundlicher Tierarzneimittel, Futterergänzungen und Pflegemittel einsetzen wollen.
Worum geht es in der Petition?
Die Europäische Kommission hat mit der EU-Verordnung für Tierarzneimittel KOM 558 einen Vorschlag auf den Tisch gebracht, um das bisher geltende Tierarzneimittel-Recht zu novellieren. Das Papier beinhaltet einige begrüßenswerte Ziele, zum Beispiel die Eindämmung des Einsatzes von Antibiotika in der Tierzucht, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Die ständige Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln soll verbessert werden. Ihre Nebenwirkungen will man in einer zentralen Datenbank erfassen. Die geplante Art und Weise der Umsetzung ist allerdings sehr problematisch und hätte mehr Nach- als Vorteile. Deshalb wurde auf der Petitionsseite des Bundestages eine Online-Petition dagegen gestartet. Die Verordnung ist noch nicht beschlossen worden, sodass eine Chance besteht, sich für den Erhalt naturheilkundlicher Arzneimittel, Futterergänzungen und Pflegemittel im Tierbereich einsetzen zu können.
Worin besteht nun der problematische Teil?
Tiere dürfen nach der Beschlussfassung nur noch spezielle Tierarzneimittel erhalten. Um als Tierarzneimittel zu gelten, muss jedes Produkt dann ein zentrales Zulassungsverfahren der EU für Tierarzneimittel durchlaufen. Für jede Tierart – versteht sich. Viele Hundehalter, Tierheilpraktiker und Tierärzte setzen heute aber auch Homöopathika und Pflanzenpräparate aus der Humanmedizin ein, welche sich langjährig bei Tieren bewährt haben. Ein eigenes Zulassungsverfahren für Tiere war bislang überflüssig und wäre in vielen Fällen wenig sinnvoll, denn zum Beispiel das homöopathische Wirkprinzip greift überall gleich.
Betroffen sind auch ganz gewöhnliche Futterergänzungen und Pflegemittel, die dann plötzlich zur Tierarznei deklariert werden. Natürlich nur, wenn sich der Hersteller das extrem aufwändige und teure Zulassungsverfahren leisten kann. Für kleine und mittlere Firmen, die in dieser Branche reichlich vertreten sind, wird das finanziell nicht möglich sein. Viele große Pharmafirmen, die sich das Prozedere leisten könnten, haben in der Regel kein Interesse am Verkauf von Naturmitteln.
Was würde passieren, wenn die EU-Verordnung beschlossen wird?
Der Einsatz von naturheilkundlichen Arzneimitteln und Mitteln zur Gesunderhaltung, wie z. B. Kräutern und natürlichen Pflegeprodukten, würde durch das aufwändige Zulassungsverfahren erschwert und teilweise unmöglich gemacht. Denn wie soll man zum Beispiel in einem Beipackzettel die optimale Potenz eines homöopathischen Mittels angeben? Das ist nicht möglich, weil diese individuell festgelegt werden muss.
Viele natürliche, nebenwirkungsarme Produkte verschwinden dann vom Markt. Wenige bleiben übrig, aber man wird sie mit einem Rezept des Tierarztes kaufen müssen oder auf „Chemiekeulen“ ausweichen. Außerdem werden bewährte Arzneien aus der Humanmedizin, die schon viele Jahre erfolgreich für Tiere eingesetzt werden, ebenfalls nicht mehr im Tierbereich angewendet werden dürfen, da ihnen die Zulassung als Tierarznei fehlt. Etliche gute Mittel, nämlich alle, die für lebensmittelliefernde Tiere eingesetzt werden, sind dann verschreibungspflichtig. Was für den Nutzer übrig bleibt, wird aufwändiger und teurer.
Hundehalter werden sich dann öfter beim Tierarzt wiederfinden, da es die bewährten Hausmittel nicht mehr oder nicht mehr ohne Rezept gibt. Gesunde Rohfütterung wird schwierig, denn Futterergänzungen zählen dann wohl als Arzneimittel.
Hundezüchtern werden die vielen zuverlässigen homöopathischen und Pflanzenmittel in der Zucht sehr fehlen.
Für Tierheilpraktiker wird die Ausübung ihres Berufes schwierig, denn viele Medikamente dürfen sie dann gar nicht mehr verschreiben, andere fehlen schlicht und ergreifend auf der Auswahlpalette. Wer als Tierheilpraktiker Biobauern betreut, wird nicht mehr genügend alternative und komplementäre Mittel zur Verfügung haben.
Der Biobauer selbst bekommt ebenfalls erhebliche Probleme, denn er ist per Gesetz dazu verpflichtet, natürliche Arzneimittel bei seinen Tieren bevorzugt anzuwenden. Doch welche soll der dann nehmen?
Der aktuelle Entwurf der EU-Verordnung (2014) 558 macht einen unausgereiften Eindruck. Hier wird mehr Schaden als Nutzen produziert. Daher empfiehlt es sich, die Petition 61871 beim Bundestag mitzuzeichnen.
Die Petition Nr. 61871 hat folgendes Ziel:
„Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Vertreter Deutschlands in der EU der EU-Verordnung für Tierarzneimittel KOM 558 in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Homöopathische und naturheilkundliche Arzneimittel müssen auch mit der neuen EU-Verordnung für Tiere erhalten bleiben. Die Anwendung vorhandener homöopathischer und naturheilkundlicher Arzneimittel und traditioneller Produkte zur Pflege, Fütterung und Prophylaxe durch Tierhalter und Tierheilpraktiker muss möglich bleiben. “ (Quelle)
Die Petition kann direkt auf der Webseite des Bundestages mitgezeichnet werden. Dort ist auch der komplette Text nachzulesen. Das Ausfüllen des Formulars ist in wenigen Sekunden erledigt. Es werden nur wenige Daten benötigt. Der Name kann bei Bedarf auf der öffentlichen Mitzeichnerliste anonymisiert und durch die Mitzeichnernummer ersetzt werden.
Wichtig: Nach der Anmeldung und dem Absenden des Formulars bekommt man einen Bestätigungslink per E-Mail. Erst nach dem Klicken dieses Link wird die Stimme gezählt.
Zur Petition: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2015/_10/_28/Petition_61871.html
Weiterführende Informationen
Auf der Webseite von Heilpraktiker Rene Gräber erfährt man mehr über die Hintergründe. Sein Artikel war der Anlass, hier darüber zu berichten. Er erklärt auch, warum humanmedizinische Mittel bald folgen könnten. Lesenswert! https://renegraeber.de/blog/eu-verordnung-tierarzneimittel/
Auch die Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände e.V. berichtet sehr detailliert über die zu erwartende Nachteile, hier speziell aus Sicht der Tierheilpraktiker: https://kooperation-thp.de/Verband-Kthp/Aktuelles/EU-will-Arzneimittelrecht-fuer-Tiere-novellieren
Die GGTM (Gesellschaft für Ganzheitliche Tiermedizin), die IAVH (International Association for Veterinary Homeopathy) und das ECH (European Committee for Homeopathy) setzen sich ebenfalls dafür ein, dass der vorliegende Entwurf vom EU-Parlament nicht angenommen wird und unterbreiten weitreichende Verbesserungsvorschläge: https://www.vet-magazin.com/veterinaer-nachrichten-international/organisationen/Organisation-I/international-association-veterinary-homoeopathy-IAVH/Homoeopathie-Petition-IAVH.html
Foto: Homöopathische Arznei und Kräuer © Chamillewhite | Dreamstime.com
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